NÖ Pendlerhilfe

Das Land NÖ unterstützt mit der NÖ Pendlerhilfe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich oder wöchentlich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben.

Das Ansuchen (Antragsformular und Dienstgeberbestätigung) muss bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres bei der Förderstelle einlangen.