Jedes Jahr mit Stichtag 31. Mai ist eine Erhebung der Beherbergungsbetriebe, Zimmer und Betten für die Bundesanstalt Statistik Austria und für die zuständige Landesstelle (Amt der Landesregierung) erforderlich.
Jeweils am Monatsende ist von den Beherbergern eine
- Abgabenerklärung Nachtigungstaxe und eine
- Nächtigungsstatistik über das abgelaufene Monat auszufüllen
und auf dem Gemeindeamt abzugeben.
Hier finden Sie die beiden Formulare zum Herunterladen.
Abgabenerklärung Nächtigungstaxe - Excel
Abgabenerklärung Nachtigungstaxe - PDF
Nächtigungsstatistik - Excel
Nächtigungsstatistik - PDF