Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes seit 1. Juni 2023

Veröffentlichungsdatum23.05.2023Lesedauer1 Minute
hund

Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Ebenso wurde die  derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung am 1. Juni 2023 durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt.

Anbei die wesentlichen Änderungen in Kurzform:

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.