1. Welche Formen von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen lokalen (innerhalb eines Trafos) und regionalen (innerhalb eines Umspannwerks) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
2. Wer darf an einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft teilnehmen?
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
3. Muss ich meinen bestehenden Stromvertrag kündigen?
NEIN!
Alle Verträge (Bezug und Lieferung) mit dem bestehende Energieversorgungsunternehmen (EVU) bzw. der ÖMAG bleiben bestehen!
In einer Energiegemeinschaft wird ausschließlich jener Strom ausgetauscht, welcher in der Gemeinschaft erzeugt bzw. verbraucht wird. Für den Überschussstrom bzw. Reststrom sind Sie auf das EVU angewiesen.
4. Wie erfolgt die Kündigung der Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Jede:r Teilnehmer:in mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
Jede:r Teilnehmer:in mit einem Einspeise-Zählpunkten kann schriftlich nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
5. Wenn es mehr Strom-Abnehmer als Erzeuger gibt, wer wird dann bevorzugt?
Die Aufteilung in der EEG erfolgt mittels eines dynamischen Modells. Hierbei findet die Aufteilung in Relation zur Stromproduktion statt. Die Zuordnung erfolgt pro Viertelstunde – in dieser können sowohl die jeweiligen Verbräuche als auch Produktionskapazitäten der PV-Anlagen abgelesen werden. Zusätzlich zur EEG bleibt ihr Vertrag mit Ihrem bestehenden Energieversorger aufrecht.